Das erforderliche Mindestmaß an Regenwasser, wahrscheinlich über einen Einlauf der Dachentwässerung (1) wurde in der Zisterne (2) gesammelt (etwa 1 Kubikmeter). Die vollständige Zisterne umfasste aber etwa die doppelte Menge dieses Mindestmaßes an Wasser, d. h. sie konnte entweder mehr Regenwasser aufnehmen, oder es konnte ihr vom Brunnen geschöpftes Wasser zugefügt werden. Damit war das gesamte Wasser in der Zisterne koscher und für eine Mikwe geeignet. In der Höhe des vorgeschriebenen Mindestmaßes an Wasser befand sich vermutlich ein mit einem Stopfen zu verschließender Überlauf (3), der gewährleistete, dass man zusätzliches Wasser lediglich bis zu diesem erforderlichen Mindestmaß ablassen konnte.
Dieses zusätzliche Wasser wurde über den Überlauf in das eigentliche Tauchbecken (6) geleitet und bildete dort eine zweite, koschere Mikwe. Diesem Wasser konnte und durfte dann auch erwärmtes Wasser zur etwas größeren Bequemlichkeit beigefügt werden, sofern es nicht direkt in das Tauchbecken gegossen wurde, sondern ebenfalls über den Zulauf (5) eine bestimmte Strecke über den Boden rinnt. In Heubach wurde wahrscheinlich warmes Wasser im kleinen Mischbecken (4) zugeleitet und durch den Verbindungsschacht (5) in das Tauchbecken eingeleitet. So bestand das Wasser im Tauchbecken (6) zum einen aus dem Wasser der Zisterne (2), welches durch die ständig vorhandene Mindestmenge an natürlich gesammeltem Regenwasser koscher gemacht wurde, sowie unter Umständen aus erwärmten, zugefügten Wasser, dass durch das Einleiten über eine bestimmte Strecke über den Boden ebenfalls die Tauglichkeit der Mikwe nicht beeinträchtigte.
Bei dem Tauchbecken musste besonders beachtet werden, dass es "keinen Tropfen Wasser verlieren darf". Dieser Vorschrift hat man durch die vollständig wasserdichte Zementverkleidung entsprochen sowie dadurch, dass man für den ja dennoch für den Betrieb notwendigen Wasserabfluss einen besonders aufwendigen Stopfen aus Marmor, dem man die absolute Wasserdichtheit zutraute, wählte.